Stadt Osthofen
Einwohnerzahl zum 30.06.2023: 9.845
Rechtsverordnung über die Festsetzung von Marktsonntagen für die Stadt Osthofen
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Osthofen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Im Stadtgebiet der Stadt Osthofen werden die Sonntage am
22.03.2026
26.04.2026
31.05.2026
23.08.2026
20.09.2026
18.10.2026
als Marktsonntage festgesetzt.
§ 2
An den Marktsonntagen dürfen auf Antrag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet.
§ 3
An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Osthofen durchgeführt werden.
§ 4
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Osthofen, 09.03.2026
Verbandsgemeinde Wonnegau
Wagner
Bürgermeister
Vermessungs- und Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung
Im Bereich der Stadt Osthofen finden von Juli 2025 bis August 2026 Vermessungs- und Kartierungsarbeiten statt. Die betroffenen Flure finden Sie im Dokument.
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO
In seiner Sitzung am 17.06.2026 hat sich der Rat der Stadt Osthofen mit den nachfolgenden Themen befasst:
- Im Rahmen des Förderprogramms "Innenstadtimpulse" ermächtigte der Stadtrat den Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung mit der Auftragsvergabe der „Lauschtour“. Mit diesem Projekt soll die Stadtgeschichte in einem ca. 45-minütigen Rundgang auf besondere Art und Weise erlebbar werden.
- Des Weiteren wurde der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung mit der Auftragsvergabe der „Infostelen“ für die Altstadt ermächtigt.
- Das Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet erneuert die Wasserleitung und die Hausanschlüsse in der Lessingstraße. Aufgrund des Allgemeinzustands der Straße (Absenkungen und Schäden im Asphaltbelag) beschloss der Stadtrat, den Auftrag des Wasserwerks zur Wiederherstellung der Straße um weitere Reparaturarbeiten an die Firma Baumgarten zum Preis von 30.372,10 € zu erweitern.
- Dem Stadtrat lagen Spendenangebote für die Weinmeile 2026 vor. So gewährt die Firma TST GmbH aus Worms einen Betrag von 4.000 €, die Firma Hörakustik Daugsch einen Betrag von 500 €, die Firma Daniel und Melanie Smirnow GbR einen Betrag von 300 €, die Firma Gross-Werkzeuge KG einen Betrag von 260,23 € und die Firma Wilhelm und Karl-Walter Berkes Bauunternehmung GmbH einen Betrag von 500 €. Alle Spenden wurden durch den Rat angenommen, verbunden mit einem Dank an die Spenderinnen und Spender.
- Im nichtöffentlichen Teil ging es um vier Grundstücksangelegenheiten sowie um jeweils eine Miet- und eine Erbangelegenheit.
67574 Osthofen, den 23.06.2026
Wagner
Bürgermeister
3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau - »Wasserwerk«;
Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Stadt Osthofen.
Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage am Wasserwerk in der Rheinstraße (Außerhalb Richtung B9) in Osthofen vor.
Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom
03.08.2026 bis einschließlich 15.09.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen unter Bauleitplanung herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.
Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:
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Art der Information |
Verfasser |
Inhalt |
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Begründung mit Umweltbericht zur 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau |
WSW & Partner GmbH |
Darstellung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der geplanten Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik / Anlagen zur Wasserversorgung. Betrachtet werden insbesondere die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen/Biotope, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild/Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Enthalten sind außerdem Aussagen zu Natura 2000, Artenschutz, Eingriffsregelung, Wechselwirkungen, Monitoring, Standort/Flächenumfang, Wasserschutzgebiet Osthofen, Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets, Sturzflutgefährdung sowie Denkmalschutz. |
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Planunterlagen / Flächennutzungsplanausschnitt zur 3. Teilfortschreibung / 3. Teiländerung |
WSW & Partner GmbH |
Darstellung der räumlichen Lage und der geplanten Änderung von Grünfläche, landwirtschaftlicher Fläche bzw. Ver- und Entsorgungsfläche in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik / Anlagen zur Wasserversorgung. Umweltrelevant insbesondere wegen Lage, Flächenumfang, bestehender Nutzungen, Wasserschutzgebiet und Einordnung in den Landschaftsraum. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
GDKE – Direktion Landesdenkmalpflege Mainz |
Hinweis auf das Kulturdenkmal „Wasserwerk“ als Jugendstil-Klinkerbau einschließlich baulicher Gesamtanlage, Einfriedung und Brunnen. Thematisiert werden Erhaltungs- und Umgebungsschutz nach DSchG, mögliche Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes durch flächige PV-Anlagen, Genehmigungsvorbehalt sowie Anforderungen an Abstände, Sichtbeziehungen, Anordnung und Ausrichtung der PV-Anlagen. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe |
Hinweise zu Bergbau/Altbergbau, Boden, Baugrund, mineralischen Rohstoffen und Geologiedatengesetz. Kein dokumentierter Altbergbau im Plangebiet; Hinweis auf frühere Ziegelei/Kiesgrube westlich des Plangebiets; Empfehlung zur Einbeziehung eines Baugrundberaters bei Hinweisen auf Bergbau. Zusätzlich Hinweise zum Bodenschutz bei Standortwahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
NABU Worms-Wonnegau |
Hinweise zu möglichen Störungen angrenzender Gebiete, zur Untersuchung seltener und geschützter Arten sowie zur möglichen Betroffenheit einer Streuobstwiese nach § 30 BNatSchG. Forderung nach Bestandserfassung geschützter Arten und funktional gleichwertigem Ausgleich bei Biotopeingriffen. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
SGD Süd, Regionalstelle Wasser-, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz |
Umfangreiche Hinweise zu Hochwasserschutz, Risikogebiet außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete, HQextrem, Sturzflutgefährdung, Wasserschutzgebiet Osthofen, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Trafostationen/AwSV, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutz. Relevant sind insbesondere breitflächige Versickerung im Wasserschutzgebiet, Schutz der Wasserfassungen, mögliche unbekannte Bodenbelastungen sowie Empfehlung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei temporärer Inanspruchnahme von mehr als 3.000 m². |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Naturschutzbehörde |
Hinweise zu erheblichen Auswirkungen von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Boden, Pflanzen, Biotope und Tiere. Zu klären sind insbesondere Einstufung des lockeren Baumbestands als mögliche Streuobstwiese nach § 30 BNatSchG, Versiegelungsgrad, betroffene Biotope, Nutzung/Pflege unterhalb der Module, artenschutzrechtliche Auswirkungen, Kartierungen relevanter Artengruppen, Höhlen- und Horstkontrolle bei Gehölzentnahmen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Praxisleitfaden Rheinland-Pfalz, naturnahe Gestaltung, Verzicht auf Beleuchtung, kleintierdurchlässige Einfriedung und Eingrünung. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Wasserbehörde |
Hinweise zur Lage des Vorhabens in Zone III des Wasserschutzgebiets Osthofen, zur Rechtsverordnung des Wasserschutzgebiets, zur Lage im Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets Rhein, zur Beachtung des § 78b WHG sowie zur Sturzflutgefährdung nach Starkregenkarte einschließlich möglicher Überflutungstiefen und Prüfung tatsächlicher Abflussbahnen. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH |
Hinweis, dass Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht im Schutzstreifen vorhandener Leitungen stattfinden dürfen. Umweltrelevant nur im Zusammenhang mit möglichen Kompensations- bzw. Ausgleichsmaßnahmen. |
Osthofen, den 29.06.2026
Gez. Wagner (DS)
Wagner
Bürgermeister
Bau des Regenrückhaltebeckens in der Carlo-Mierendorff-Straße, Stadt Osthofen
Vollsperrung der Carlo-Mierendorff-Straße ab dem 9. Februar 2026
Der Bau des unterirdischen Regenrückhaltebeckens in der Carlo-Mierendorff-Straße ist einschließlich der Decke betoniert und der Maschinenbau (Einbau der Leitern, Pumpen, Schwenkstrahler, Steuer- und Elektrotechnik) hat im Januar 2026 bereits begonnen.
Für die Anbindung des vorhandenen Kanalnetzes an das Regenrückhaltebecken müssen in der Carlo-Mierendorff-Straße zwei Trennbauwerke errichtet werden. Das erste, große Trennbauwerk, hat die Aufgabe, alles über das Kanalvolumen hinaus gehende Mischwasser in das Regenrückhaltebecken umzuleiten. Das zweite Bauwerk dient ausschließlich der Entleerung des Regenrückhaltebeckens.
Für diese Arbeiten muss die Carlo-Mierendorff-Straße voraussichtlich vom
9. Februar bis 17. Juli 2026 vollgesperrt werden.
Die Umleitung führt innerstädtisch über die Wonnegauer Straße, die Rheinstraße, die Friedrich-Ebert-Straße und umgekehrt.
Mit dieser großen Maßnahme wird ein weiteres Projekt zur Entlastung der Kanalisation innerhalb der Stadt Osthofen verwirklicht. Ausführendes Unternehmen ist die Firma Herberger Hoch-, Tief- und Ingenieurbau GmbH aus Schifferstadt.
Aufgrund von Verzögerungen muss die Vollsperrung bis zum 31. August 2026 verlängert werden.
Sollten Sie Fragen zum Projekt und / oder Bauablauf haben, wenden Sie sich bitte an die folgend aufgeführten Mitarbeitenden:
Für die notwendigen Arbeiten zur Verbesserung der örtlichen Entwässerungssituation bitten wir Sie um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Wagner
Bürgermeister
Geschichte Osthofens
Schon in vorgeschichtlicher Zeit waren die fruchtbaren Böden der Grund für eine dauerhafte Ansiedlung des Menschen; Rheinhessen zählt zu den am dichtesten besiedelten Regionen in Deutschland während der Stein-, Bronze- und Eisenzeit. In und um Osthofen haben unsere Vorfahren ihre Spuren in Form von prähistorischen Gräbern und Siedlungsresten hinterlassen. Aus römischer Zeit sind für Osthofen Fundamente von Wohnhäusern und Münzen überliefert. Erstmals schriftlich erwähnt wird Osthofen im Rahmen von Güterschenkungen an die Klöster Hombach und Lorsch, genauer im Lorscher Codex im Jahre 784.
Heute hat die Stadt eine ausgeglichene Wirtschafts- und Sozialstruktur. Die Ansiedlung von Betrieben in neu ausgewiesenen Gewerbeflächen schafft langfristig Arbeitsplätze und sichert Einkommen. Die Landwirtschaft und der Weinbau umfassen 32 Vollerwerbs- und 10 Nebenerwerbsbetriebe.
In Osthofen bestehen die wesentlichen Wirtschaftsfaktoren aus Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft und Weinbau.
Im historischen Kern der Weinstadt ist so manches Fachwerkhaus zu finden. Ein besonders beeindruckendes Exemplar steht neben der schönen alten Weinpresse am Fischmarkt. Hohe und oftmals historische Toreinfahrten erlauben Blicke in typische Winzerhöfe. Mauern und Wall um das Zentrum mit barockem Rathaus, der "kleinen Kirche" und dem Renaissance-Ziehbrunnen sind nicht mehr nötig. Längst sprengt der bebaute Raum die historischen Grenzen.
Zu den wertvollen Gebäuden Osthofens gehören neben den beiden Gründerzeitvillen in der Bahnhofstraße auch das 1906 gebaute Wasserwerk östlich der Stadtgrenze. Sowie der Sitz der Verbandsgemeinde Wonnegau aus dem Jahre 1902, welches ursprünglich als Finanzamt errichtet wurde. Wasserwerk und Finanzamt tragen deutliche Zeichen des Jugendstils.
Das ehemalige Konzentrationslager in Bahnhofsnähe wird heute vom Förderverein Projekt Osthofen betreut. Hier hatten die Nationalsozialisten 1933 in einer stillgelegten Papierfabrik eines der ersten "Umerziehungslager" unter Führung der SA eingerichtet. Das Land Rheinland-Pfalz hat hier eine Gedenkstätte eingerichtet.
Diese Informationen stammen von der Homepage der Stadt Osthofen, dort finden Sie weitere Informationen zur Geschichte der Stadt.
Haushalt Osthofen
Satzungen Osthofen
Die Satzungssammlung ist noch nicht vollständig.
- 1. Änderung Straßenreinigungssatzung der Stadt Osthofen (PDF, 433 kB)
- 2. Änderung Friedhofssatzung Osthofen (PDF, 401 kB)
- Friedhofssatzung 1. Änderungssatzung Osthofen (PDF, 119 kB)
- Friedhofssatzung Osthofen (PDF, 1 MB)
- Hauptsatzung inkl. 1. Änderungssatzung (PDF, 466 kB)
- Haushaltssatzung der Stadt Osthofen 2025/2026 (PDF, 354 kB)
- Neufassung Friedhofsgebührensatzung Osthofen (PDF, 309 kB)
- Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Ortsgemeinde Stadt Osthofen (PDF, 307 kB)
- Straßenreinigungssatzung der Stadt Osthofen (PDF, 284 kB)