Abgaben
Grundsteuer
Es wird zwischen Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und Betriebsgebäude und die Grundsteuer B für Bauplätze und bebaute Grundstücke unterschieden.
Berechnung der Grundsteuer:
Die Erhebung der Grundsteuer wird jährlich in vier Raten vorgenommen. Eine Besonderheit gilt im Falle einer Veräußerung. Die Grundsteuer wird erst ab dem 01.01. des folgenden Jahres vom neuen Eigentümer erhoben. Für die Zeit vom Verkauf bis zum 31.12. des Jahres hat der Verkäufer meist aufgrund von privatrechtlichen Regelungen im Kaufvertrag einen Anspruch gegen den Erwerber auf Erstattung der anteilligen Grundsteuer.
Bitte beachten Sie, dass der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, dem Finanzamt Gebäudeänderungen / Umbaumaßnahmen mitzuteilen. Nach einer solchen Änderung wird der Einheitswert neu ermittelt.
Ansprechperson | |
Glaser, Beate Telefon: 06244/5908-212 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Hamscher, Yara Telefon: 06244/5908-211 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Fragomeli, Gina Telefon: 06244/5908-222 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |