Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Der Parkausweis erlaubt das Parken an Stellen, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist.

Berechtigte können die Parkerleichterungen auch nutzen, wenn Sie Beifahrerin oder Beifahrer sind. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Als Nachweis gilt der Parkausweis zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung.

Es gibt zwei Varianten des Parkausweises.

Blauer Parkausweis:

  • gilt europaweit
  • berechtigt zum Parken auf Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol

Oranger Parkausweis:

  • gilt bundesweit

Beide Parkausweise berechtigen zum Parken an folgenden Stellen:

  • in eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden; Antragstellerinnen und Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben
  • unter bestimmten Voraussetzungen in verkehrsberuhigten Bereichen
  • auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu 3 Stunden
  • während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots auch außerhalb der zugelassenen Parkdauer
  • über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen die Parkzeit begrenzt ist

Erforderliche Unterlagen

  • Vorlage des Schwerbehindertenausweises im Original oder eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises

  • ein aktuelles Lichtbild bei Antragstellung des blauen EU-Parkausweises

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist. 

Rechtsgrundlage(n)