3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau - »Wasserwerk«;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Stadt Osthofen.
Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage am Wasserwerk in der Rheinstraße (Außerhalb Richtung B9) in Osthofen vor.
Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom
03.08.2026 bis einschließlich 15.09.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen unter Bauleitplanung herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.
Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:
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Art der Information |
Verfasser |
Inhalt |
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Begründung mit Umweltbericht zur 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau |
WSW & Partner GmbH |
Darstellung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der geplanten Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik / Anlagen zur Wasserversorgung. Betrachtet werden insbesondere die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen/Biotope, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild/Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Enthalten sind außerdem Aussagen zu Natura 2000, Artenschutz, Eingriffsregelung, Wechselwirkungen, Monitoring, Standort/Flächenumfang, Wasserschutzgebiet Osthofen, Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets, Sturzflutgefährdung sowie Denkmalschutz. |
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Planunterlagen / Flächennutzungsplanausschnitt zur 3. Teilfortschreibung / 3. Teiländerung |
WSW & Partner GmbH |
Darstellung der räumlichen Lage und der geplanten Änderung von Grünfläche, landwirtschaftlicher Fläche bzw. Ver- und Entsorgungsfläche in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik / Anlagen zur Wasserversorgung. Umweltrelevant insbesondere wegen Lage, Flächenumfang, bestehender Nutzungen, Wasserschutzgebiet und Einordnung in den Landschaftsraum. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
GDKE – Direktion Landesdenkmalpflege Mainz |
Hinweis auf das Kulturdenkmal „Wasserwerk“ als Jugendstil-Klinkerbau einschließlich baulicher Gesamtanlage, Einfriedung und Brunnen. Thematisiert werden Erhaltungs- und Umgebungsschutz nach DSchG, mögliche Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes durch flächige PV-Anlagen, Genehmigungsvorbehalt sowie Anforderungen an Abstände, Sichtbeziehungen, Anordnung und Ausrichtung der PV-Anlagen. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe |
Hinweise zu Bergbau/Altbergbau, Boden, Baugrund, mineralischen Rohstoffen und Geologiedatengesetz. Kein dokumentierter Altbergbau im Plangebiet; Hinweis auf frühere Ziegelei/Kiesgrube westlich des Plangebiets; Empfehlung zur Einbeziehung eines Baugrundberaters bei Hinweisen auf Bergbau. Zusätzlich Hinweise zum Bodenschutz bei Standortwahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
NABU Worms-Wonnegau |
Hinweise zu möglichen Störungen angrenzender Gebiete, zur Untersuchung seltener und geschützter Arten sowie zur möglichen Betroffenheit einer Streuobstwiese nach § 30 BNatSchG. Forderung nach Bestandserfassung geschützter Arten und funktional gleichwertigem Ausgleich bei Biotopeingriffen. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
SGD Süd, Regionalstelle Wasser-, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz |
Umfangreiche Hinweise zu Hochwasserschutz, Risikogebiet außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete, HQextrem, Sturzflutgefährdung, Wasserschutzgebiet Osthofen, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Trafostationen/AwSV, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutz. Relevant sind insbesondere breitflächige Versickerung im Wasserschutzgebiet, Schutz der Wasserfassungen, mögliche unbekannte Bodenbelastungen sowie Empfehlung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei temporärer Inanspruchnahme von mehr als 3.000 m². |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Naturschutzbehörde |
Hinweise zu erheblichen Auswirkungen von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Boden, Pflanzen, Biotope und Tiere. Zu klären sind insbesondere Einstufung des lockeren Baumbestands als mögliche Streuobstwiese nach § 30 BNatSchG, Versiegelungsgrad, betroffene Biotope, Nutzung/Pflege unterhalb der Module, artenschutzrechtliche Auswirkungen, Kartierungen relevanter Artengruppen, Höhlen- und Horstkontrolle bei Gehölzentnahmen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Praxisleitfaden Rheinland-Pfalz, naturnahe Gestaltung, Verzicht auf Beleuchtung, kleintierdurchlässige Einfriedung und Eingrünung. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Wasserbehörde |
Hinweise zur Lage des Vorhabens in Zone III des Wasserschutzgebiets Osthofen, zur Rechtsverordnung des Wasserschutzgebiets, zur Lage im Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets Rhein, zur Beachtung des § 78b WHG sowie zur Sturzflutgefährdung nach Starkregenkarte einschließlich möglicher Überflutungstiefen und Prüfung tatsächlicher Abflussbahnen. |
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Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH |
Hinweis, dass Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht im Schutzstreifen vorhandener Leitungen stattfinden dürfen. Umweltrelevant nur im Zusammenhang mit möglichen Kompensations- bzw. Ausgleichsmaßnahmen. |
Osthofen, den 29.06.2026
Gez. Wagner (DS)
Wagner
Bürgermeister